Europäischer Innovationsrat (EIC): Anlagerichtlinien des EIC Fonds aktualisiert
15.09.2026
Die Europäische Kommission hat am 27. August 2026 die Anlagerichtlinien des EIC Fonds für den Accelerator und das STEP Scale-up aktualisiert. Die überarbeiteten Richtlinien spiegeln die Öffnung für Verteidigungstechnologien, höhere Investitionsvolumina und präzisere Regeln zu Schutzmaßnahmen (Safeguards), Technology Readiness Levels (TRL), Folgeinvestitionen und IP-Rechten wider.
Neu sind folgende Punkte:
- Verteidigungs- und Dual Use-Aktivitäten aufgenommen: Die Richtlinien decken nun explizit verteidigungsbezogene und Dual Use Technologien ab – in Abstimmung mit den Anpassungen des EIC-Arbeitsprogramms vom Juni 2026.
- Größere Investitionsvolumina für STEP Scale-up: Für STEP Scale-up (zivil und verteidigungsrelevant) sind Equity-Investitionen von 10 bis 30 Mio. EUR pro Unternehmen vorgesehen; der klassische EIC Accelerator bleibt im Bereich von ca. 0,5–10 Mio. EUR (Blended Finance oder Equity-only).
- Bessere Abstimmung mit dem Arbeitsprogramm: Präzisierungen zu Investment Safeguards, zulässigen TRL (5–9), Folgeinvestitionen und Intellectual Property Rights.
- Die Richtlinien gelten für Unternehmen, die im EIC Accelerator sowie im EIC STEP Scale-up ausgewählt wurden. Separate Leitlinien für den neuen Scale-up Europe Fund (SEF) sollen nach Einrichtung dieses Kompartiments nachgereicht werden.
Quelle: Europäischer Innovationsrat
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