Europäischer Forschungsrat: ERC präzisiert Regeln zur Nutzung von KI in der Begutachtung
29.04.2026
Der Wissenschaftliche Rat des ERC hat neue Leitlinien zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Begutachtungsprozess von Förderanträgen veröffentlicht. Ziel ist es, die Integrität des Peer Review-Verfahrens sicherzustellen und dabei gleichzeitig einen verantwortungsvollen Umgang mit KI zu gewährleisten.
Im Zentrum der Leitlinien stehen zwei klare Prinzipien: Die Bewertungsverantwortung darf nicht delegiert werden, und die Vertraulichkeit der Anträge muss strikt gewahrt bleiben. Gutachterinnen und Gutachter bleiben in vollem Umfang für ihre Bewertungen verantwortlich.
Die Nutzung von KI ist daher in zentralen Bereichen ausdrücklich untersagt. Dazu zählen insbesondere
- die Zusammenfassung von Anträgen,
- die Bewertung der wissenschaftlichen Qualität sowie
- die Erstellung von Gutachtenentwürfen.
Zudem dürfen Inhalte aus Förderanträgen unter keinen Umständen in externe KI-Systeme eingegeben werden.
In sehr begrenztem Umfang bleibt der Einsatz von KI jedoch zulässig – etwa zur sprachlichen Überarbeitung von Gutachten oder für allgemeine Recherchezwecke. Voraussetzung ist, dass keine sensiblen Informationen weitergegeben und keine Bewertungsentscheidungen an KI ausgelagert werden.
Die Leitlinien unterstreichen die Bedeutung von wissenschaftlicher Integrität und Vertraulichkeit in einem sich wandelnden technologischen Umfeld und setzen klare Grenzen für den Einsatz von KI im Evaluationsprozess.
Quelle: EU-Büro des BMFTR
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