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Europäischer Forschungsrat: ERC-Arbeitsprogramm 2027: Neue Spielregeln für Antragstellung und Wiedereinreichung

29.04.2026

Das ERC-Arbeitsprogramm 2027, dessen erste Ausschreibungen im Juli 2026 erwartet werden, bringt mehrere strukturelle Änderungen mit sich, die direkte Auswirkungen auf Antragstellende und beratende Einrichtungen haben.

Eine zentrale Neuerung ist die Ausweitung der Zeitfenster für die Antragsberechtigung bei Starting Grants (StG) und Consolidator Grants (CoG). Dies eröffnet Forschenden mehr Flexibilität bei der Wahl des optimalen Antragszeitpunkts und kann strategische Antragstellungen erleichtern. Gleichzeitig wird jedoch die Förderlogik verschärft: Künftig soll es beispielsweise nur noch möglich sein, einen Antrag im Begutachtungsverfahren zu haben (Proof of Concept (PoC) ausgenommen) sowie nur einen Antrag im Arbeitsprogramm 2027 einzureichen.

Zusätzlich werden die Sperrfristen für Wiedereinreichungen verlängert. Für Antragstellende bedeutet dies, dass nicht erfolgreiche Anträge langfristigere Konsequenzen haben können, da ein erneuter Anlauf erst nach einer längeren Wartezeit möglich ist. Entsprechend gewinnt die Qualität der Erstanträge weiter an Bedeutung.

Für Beratungsstellen ergibt sich daraus ein erhöhter Bedarf an frühzeitiger und strategischer Beratung. Insbesondere die sorgfältige Einschätzung der Antragsreife sowie die gezielte Auswahl der passenden Förderlinie werden künftig noch entscheidender sein.

Mit diesen Maßnahmen reagiert der Wissenschaftliche Rat des ERC auf die steigenden Antragszahlen und den wachsenden Begutachtungsaufwand. Ziel ist es, die Verfahren effizienter zu gestalten und die Erfolgsaussichten qualitativ hochwertiger Anträge zu stärken.

Alle Änderungen stehen derzeit noch unter dem Vorbehalt der formalen Verabschiedung des ERC-Arbeitsprogramms 2027.

Quelle: KoWi
Pressemitteilung des ERC mit Übersicht der Änderungen

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