Cluster 6 „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“: Konsultation zum „Do No Significant Harm“-Prinzip im nächsten EU-Haushalt
15.08.2026
Die Europäische Kommission führt eine öffentliche Konsultation zur Anwendung des „Do No Significant Harm“-Prinzips (DNSH) im Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034 durch. Grundlage ist ein Entwurf für eine Leitlinie, die den Umgang mit dem Prinzip in künftigen EU-Förderprogrammen erläutern soll.
DNSH ist ein zentraler Maßstab der EU-Taxonomie für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Er bedeutet, dass geförderte Vorhaben keines der sechs Umweltziele der EU erheblich beeinträchtigen dürfen. Dazu zählen insbesondere Klimaschutz und Klimaanpassung, der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, der Übergang zur Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie der Schutz von Biodiversität und Ökosystemen.
Mit der Konsultation bittet die Kommission um Rückmeldungen zur vorgesehenen Anwendung des Prinzips. Weitere Informationen und den Fragebogen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission. Ein Infoblatt der NKS Bioökonomie und Umwelt erläutert DNSH mit Blick auf Horizont Europa, Cluster 6, ausführlicher.
Quelle: NKS Bioökonomie und Umwelt
Zur Konsultation
Infoblatt der NKS Bioökonomie und Umwelt
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