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Klarstellung zur Seitenbegrenzung für CSA-Anträge in den Arbeitsprogrammen 2025 & 2026–2027

28.01.2026

Die Europäische Kommission hat die Seitenbegrenzung für Anträge im Horizont Europa-Arbeitsprogramm 2025 & 2026-2027 klargestellt:

Sofern nicht anders angegeben, gilt für das Arbeitsprogramm 2025 eine Begrenzung vollständiger Anträge auf 45 Seiten, ausgenommen sind CSAs mit 30 Seiten und „Programme co-fund“ mit 70 Seiten.
Bei Lump Sum-Themen gilt für RIAs/IAs eine Begrenzung auf 50 Seiten und für CSAs eine Begrenzung auf 33 Seiten.

Für das Arbeitsprogramm 2026–2027 gilt (sofern nicht spezifisch für die Topics anders angegeben): Vollständige Anträge sind begrenzt auf 40 Seiten, ausgenommen CSAs mit 25 Seiten und „Programme co-fund“ mit 65 Seiten.
Bei Lump Sum-Themen gilt für RIAs/IAs eine Begrenzung auf 45 Seiten und für CSAs eine Begrenzung auf 28 Seiten.

Antragstellenden wird empfohlen, die Seitenbegrenzung direkt im Einreichungssystem zu prüfen oder die entsprechenden PDF-Arbeitsprogramme im EU Funding & Tenders Portal zu konsultieren.

Quelle: NKS KEM
Zu den Arbeitsprogrammen im EU Funding & Tenders Portal

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