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Gender Equality Plan: Änderungen und Hilfestellung der Europäischen Kommission

25.02.2026

Die Europäische Kommission hat für das Arbeitsprogramm 2026/2027 die Anforderungen an den Gender Equality Plan (GEP) leicht vereinfacht. Sie gelten rückwirkend für Zuschüsse, die ab 2022 gewährt wurden. Als Hilfestellung für Antragstellerinnen und Antragsteller gibt es seit Dezember 2025 ein neues Infoblatt zur Gleichstellung sowie das kürzlich veröffentlichte Dokument „Gender equality plans – How to be ready for ex-post checks“. Das Dokument erläutert, wie die verpflichtenden Kriterien eines Gleichstellungsplans (GEP) nachgewiesen und umgesetzt werden können – nützlich sowohl für die Vorbereitung auf mögliche Prüfungen als auch für die Erstellung von GEPs.

Quelle: EU-Büro des BMFTR, Europäische Kommission
Dokument „Gender equality plans – How to be ready for ex-post checks“
Infoblatt zur Gleichstellung

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