Cluster 3 „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft": Unterstützung zukünftiger deutscher Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung durch Bundesforschungsministerium
29.09.2025
Mit dem Ziel, die deutsche Beteiligung an der Sicherheitsforschung auf europäischer Ebene zu stärken, hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) eine Förderrichtlinie zur Unterstützung deutscher Antragstellerinnen und Antragsteller aufgelegt.
Gefördert werden Aktivitäten zur Vorbereitung sowie zur konkreten Ausarbeitung eines EU-Antrags zu Cluster 3. Konkret werden zwei Optionen adressiert:
- Die Übernahme der Koordination eines EU-Antrags
- Die Beteiligung als Partner in europäischen Verbundprojekten (für deutsche Akteurinnen und Akteure mit keinen/wenigen Erfahrungen mit europäischen Verbundprojekten)
Die Förderung erfolgt in der Regel mit insgesamt höchstens 100.000 Euro und einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten.
Mit dieser Richtlinie setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ für die Stärkung der gemeinsamen europäischen Sicherheitsforschung und für ein souveränes, widerstandsfähiges und nachhaltiges Europa ein.
Quelle: VDI TZ, PT Sicherheitsforschung
Bekanntmachung
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